Kaufberechtigung

An wen wir verkaufen

Sorry - Privatkundschaft bleibt leider ausgeschlossen. Der Einkauf in unserem Großhandel für Floristik, Dekoration, Wohnaccessoires und Geschenkartikel ist nur mit Einkaufsausweis möglich. Einkaufsausweise werden nur an gewerbliche Kundschaft und Großverbraucher (Gewerbebetrieb im Vollerwerb) abgegeben. Kein Privatverkauf - kein Verkauf an Gewerbebetreibende im Nebenerwerb. Der Jahresumsatz sollte 1.000€ netto nicht unterschreiten - ansonsten behalten wir uns die Auslistung vor. Einkaufsausweise sind nicht an Dritte übertragbar. Maximal eine angestellte Begleitperson ist zulässig. Zuwiderverhandlungen führen zum Verlust des Ausweises.

Wie wir verkaufen

Mit dem Einkaufsausweis können Sie unserem Cash & Carry - Markt in Mönchengladbach-Wickrath, in unseren Filialen auf den Blumengroßmarkt Düsseldorf & Landgard Oberhausen im Online-Shop, bei unseren Verkaufsfahrern sowie in unserem Musterraum einkaufen. Alle unsere Verkaufsstellen bieten Ihnen eine gut sortierte Auswahl an Floristik, Deko und Kunstgewerbe.

Werden Sie Kunde bei Floristenbedarf-Scheulen!

Sollten Sie keinen Einkaufsausweis besitzen, füllen Sie bitte den Kundenantrag online aus oder übersenden Sie uns diesen per Post oder Fax (02166-5590-55) oder Email (scheulen@scheulen.de). Da wir nur an Geschäftskunden, nicht jedoch an Privatkunden verkaufen, benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung und das ausgefüllte Sepa-Lastschriftmandat. Ohne Sepa-Lastschriftmandat erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, oder bis 600,- Euro auf Rechnung. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie kurzfristig Ihren Kundenausweis, sowie die Login-Daten per Email.

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