Kaufberechtigung
An wen wir verkaufen
Sorry - Privatkundschaft bleibt leider ausgeschlossen. Der Einkauf in unserem Großhandel für Floristik, Dekoration, Wohnaccessoires und Geschenkartikel ist nur mit Einkaufsausweis möglich. Einkaufsausweise werden nur an gewerbliche Kundschaft und Großverbraucher (Gewerbebetrieb im Vollerwerb) abgegeben. Kein Privatverkauf - kein Verkauf an Gewerbebetreibende im Nebenerwerb. Der Jahresumsatz sollte 1.000€ netto nicht unterschreiten - ansonsten behalten wir uns die Auslistung vor. Einkaufsausweise sind nicht an Dritte übertragbar. Maximal eine angestellte Begleitperson ist zulässig. Zuwiderverhandlungen führen zum Verlust des Ausweises.
Wie wir verkaufen
Mit dem Einkaufsausweis können Sie unserem Cash & Carry - Markt in Mönchengladbach-Wickrath, in unseren Filialen Oberhausen & Herongen (Nähe Landgard) im Online-Shop, bei unseren Verkaufsfahrern sowie in unserem Musterraum einkaufen. Alle unsere Verkaufsstellen bieten Ihnen eine gut sortierte Auswahl an Floristik, Deko und Kunstgewerbe.
Werden Sie Kunde bei Floristenbedarf-Scheulen!
Sollten Sie keinen Einkaufsausweis besitzen, füllen Sie bitte den Kundenantrag online aus oder übersenden Sie uns diesen per Post oder Fax (02166-5590-55) oder per Email (scheulen@scheulen.de). Da wir nur an Geschäftskunden, und nicht an Privatkunden verkaufen, benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung und das ausgefüllte Sepa-Lastschriftmandat. Ohne Sepa-Lastschriftmandat erfolgt die Lieferung bei Online-Bestellungengegen Vorkasse, oder bis 600,- Euro auf Rechnung. Bei einem Einkauf in unseren Filialen kann zusätzlich auch bar oder per EC gezahlt werden. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie kurzfristig Ihren Kundenausweis, sowie die Login-Daten per Email.
Die Beantragung des Scheulen-Kaufausweises erfolgt idealerweise digital über die Webseite, so entstehen keine Wartezeiten im Markt. Alternativ ist eine persönliche Anmeldung vor Ort möglich, wofür Gewerbeanmeldung und Personalausweis benötigt werden, wobei hier längere Wartezeiten und die Notwendigkeit vollständiger Unterlagen zu beachten sind.